Der Entwurf neuer Verwaltungsregelungen zum Anwendungsbereich des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG nach der Investmentsteuerreform 2018
Zum Jahreswechsel ändert sich nicht nur die Ertragsbesteuerung von Investmentfonds und ihrer Anleger im Zuge des Inkrafttretens des Investmentsteuerreformgesetzes erheblich, auch die Umsatzsteuerbefreiung der Verwaltung von Investmentvermögen gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG wurde vom Gesetzgeber neu geregelt. Insbesondere der Kreis der künftig unter die Befreiungsvorschrift fallenden Alternativen Investmentfonds (AIF) ist unbestimmt. Das BMF hat im Juni 2017 den Entwurf einer Neufassung der die Anwendung der Vorschrift maßgeblichen Regelungen um UStAE vorgelegt. Diese sind Gegenstand einer kritischen Analyse, in der insbesondere aufgezeigt wird, dass die vorgelegten Anwendungsbestimmungen nicht ausreichen, um die bestehende Rechtsunsicherheit substanziell zu verringern.